Was du schon immer über Antifouling wissen wolltest
Antifouling leicht erklärt: In diesen FAQs findest du Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen zu Vorschriften, Umweltschutz und praktischer Anwendung für Bootsbesitzer.
1. In Deutschland herrscht gerade helle Aufregung über ein neues Gesetz, das den Kauf von Antifoulings komplizierter macht. Worum geht es dabei und hat es Auswirkungen auf Österreich?
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft. Diese verschärft die Vorschriften für den Kauf von biozidhaltigen Produkten, einschließlich Antifoulings. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Geschultes Personal: Der Verkauf ist ausschließlich durch fachkundiges Personal zulässig, das über einen erweiterten Sachkundenachweis für Biozide verfügt.
- Beratungspflicht: Der Verkauf ist nur nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch sachkundiges Personal erlaubt, das auch im Online-Handel per Telefon oder Videochat stattfinden muss.
- Nachweispflicht des Käufers: Kunden müssen belegen, dass sie das Produkt fachgerecht anwenden können
- Verbot der Selbstbedienung: Antifoulings dürfen nicht mehr frei zugänglich in Regalen stehen.
In Österreich hat die Regelung derzeit keine direkten Auswirkungen. Es ist jedoch denkbar, dass Österreich sich künftig an deutschen Vorgaben orientiert. Wahrscheinlicher erscheint jedoch ein Abwarten der EU-weiten Überprüfung aller biozidhaltigen Produkte bis 2027.
2. Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Antifouling-Produkte in Österreich?
Antifouling-Produkte unterliegen in Österreich mehreren Gesetzen. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetz – BiozidprodukteG), mit dem die EU-Biozidverordnung (EU 528/2012) umgesetzt wurde. Dieses sieht strenge Vorgaben für die Zulassung und Verwendung biozidhaltiger Produkte, zu denen auch Antifouling gehört, vor.
3. Welche Produkte sind außer Antifoulings noch betroffen?
Die EU-Biozidverordnung gilt für alle Produkte, die Wirkstoffe enthalten, die Organismen abtöten oder deren Wachstum hemmen. Relevante Inhaltsstoffe können auch in Holzschutzmitteln, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Rostschutzmitteln, Imprägnierungsmitteln für Planen und Segel, Schutzlacken sowie Schmierstoffen und Additiven enthalten sein.
4. Darf ich als Privatperson Antifouling in Österreich selbst auftragen?
Eine schwierige Frage, die nicht eindeutig beantwortet werden kann. Es gibt in Österreich zwar kein generelles Verbot für Private, Antifouling selbst anwenden zu dürfen, aber es gibt bestimmte Einschränkungen, die von der Art des Produktes, der Menge und lokalen Bestimmungen abhängen können. Aufgrund der potenziellen Risiken für Gesundheit und Umwelt ist es ratsam, einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen.
5. Welche Konsequenzen hat die unsachgemäße Verwendung von Antifouling in Österreich?
Unsachgemäße Verwendung kann ernsthafte Konsequenzen haben. Nach österreichischem Naturschutzrecht verjähren Umweltschäden nicht, und der Verursacher – oder im Zweifelsfall der Grundstückseigentümer – haftet für die Folgen. Verstöße gegen das Biozidproduktegesetz oder die EU-Biozidverordnung können hohe Geldstrafen, in schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen, nach sich ziehen. Um das Risiko zu minimieren, sollten Antifoulingarbeiten stets fachgerecht und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.
6. Was muss ich als österreichischer Kunde beim Kauf von Antifouling beachten?
Um sicherzustellen, dass dein Antifouling den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten folgende Punkte geprüft werden.
- Zulassung: Das Produkt muss über eine gültige Zulassungsnummer gemäß der EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 verfügen. Die Datenbank für Biozidprodukte der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) ist die wichtigste Quelle, um die Zulassung eines Produkts zu überprüfen. Die Datenbank kann hier eingesehen werden: https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/biocidal-products
- Kennzeichnung: Die Verpackung sollte deutlich gekennzeichnet sein und folgende Angaben enthalten:
- Name und Wirkstoffe des Produkts
- Sicherheits- und Anwendungshinweise
- Zulassungsnummer und Herstellerangaben
- Sicherheitsdatenblatt: Ein detailliertes Sicherheitsdatenblatt sollte verfügbar sein, das Informationen zur Lagerung, Anwendung und Entsorgung enthält.
- Händlerberatung: Auf Nummer sicher geht, wer Antifouling über den Fachhandel bezieht und sich vom Händler seines Vertrauens beraten lässt.
- Alternativen: Beim Bootfahren in Binnengewässern können biozidfreie oder mechanische Lösungen die umweltfreundlichere Wahl sein.
7. Darf ich Antifouling im Internet kaufen?
Ja, der Kauf von Antifoulings in Online-Shops ist erlaubt, allerdings unterscheiden sich die Bedingungen von Land zu Land:
Österreich: Online-Shops dürfen Antifouling-Produkte verkaufen, solange die Informationen zur sicheren Anwendung (z.B. Sicherheitsdatenblätter) zur Verfügung gestellt werden. Ein Beratungsgespräch ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall empfehlenswert.
Deutschland: Ab dem 1. Januar 2025 ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor dem Online-Kauf vorgeschrieben. Dieses muss per Telefon oder Videochat erfolgen, und der Käufer muss bestätigen, dass das Gespräch stattgefunden hat.
Schweiz: Die Schweizer Gesetzgebung verlangt ebenfalls eine sichere Handhabung, Beratungspflichten sind aber weniger strikt als in Deutschland.
8. Kann ich als deutscher oder schweizer Kunde Antifouling-Produkte in Österreich kaufen?
Da in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 strengere Regelungen durch die ChemBiozidDV gelten, stellt der Bezug von Antifoulings auf dem österreichischen Markt eine attraktive Alternative dar. Kunden aus Deutschland (und auch der Schweiz) müssen sich allerdings bewusst sein, dass sie sowohl die österreichischen als auch die heimischen Vorschriften einhalten müssen:
- Die österreichischen Verkaufsbedingungen müssen eingehalten werden: Das Selbstbedienungsverbot darf nicht umgangen werden und die Produkte nur durch Fachpersonal ausgehändigt werden.
- Eigene Regulierungen beachten: Kunden aus Deutschland oder der Schweiz müssen prüfen, ob die Produkte in dem Land zugelassen sind, in dem sie verwendet werden, und zusätzliche Anforderungen für deren Anwendung bestehen.
9. Was muss ich als Kunde bei der fachgerechten Lagerung und Entsorgung von Antifouling beachten?
Die Produkte sollten kühl, trocken und frostfrei bei Temperaturen zwischen 5 und 25 °C gelagert werden. Direkte Sonneneinstrahlung und Wärme sind zu vermeiden und die Gebinde müssen stets gut verschlossen sein, um Verdunstung und Verunreinigung zu vermeiden.
Reste oder leere Behälter dürfen auf keinen Fall mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie sind stattdessen an den dafür vorgesehenen Problemstoffsammelstellen abzugeben. Dabei sind die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt zu beachten, die konkrete Anweisungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung enthalten. Eine unsachgemäße Entsorgung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, da Antifouling-Produkte als gefährlicher Abfall eingestuft sind.
10. Welche Verantwortung habe ich als Bootseigner in Bezug auf den Umweltschutz?
Saubere und gesunde Gewässer sind die Grundlage dafür, dass Segler und Motorbootfahrer ihrem Hobby nachgehen und die Natur genießen können. Als Bootseigner haben Sie eine große Verantwortung, nur zugelassene Produkte zu verwenden und die Arbeiten idealerweise von Fachleuten durchführen zu lassen, um die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten. Die Reinigung und Wartung des Bootes sollte nur an Orten erfolgen, die über Auffangsysteme für Abwasser und abgelöste Farbpartikel verfügen. Farb- und Schleifreste sowie leere Behälter müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, umweltfreundliche Alternativen in Betracht zu ziehen.
11. Sind Antifoulings wirklich so schädlich?
Studien zeigen, dass biozidhaltige Antifoulings erhebliche Umweltbelastungen verursachen.Bis zu 80% der freigesetzten Kupfer- und Biozidbestandteile gelangen ins Wasser und schädigen dort Algen, Muscheln und Fische. In stark befahrenen Häfen sind die Sedimente häufig mit Schwermetallen und Bioziden belastet, wobei die Konzentrationen von Kupfer und Zinn die ökologisch tolerierbaren Werte um das Zehnfache überschreiten.Besonders problematisch ist, dass sich diese Stoffe über Jahrzehnte im Meeresboden anreichern und kaum abgebaut werden.
Besonders gefährdet sind Binnengewässer, da sie aufgrund ihrer geringeren Größe, schwächeren Strömung, höheren Biodiversität und ihrer Bedeutung für die Trinkwasserversorgung anfälliger für die schädlichen Auswirkungen biozidhaltiger Antifoulinganstriche sind.Schadstoffe reichern sich schneller an, verbleiben länger und beeinträchtigen empfindliche Ökosysteme stärker.
12. Und wenn ich ganz auf Antifouling verzichte?
Antifouling ist eine spezielle Beschichtung für den Bootsrumpf, die den Bewuchs durch Algen, Muscheln und andere Organismen verhindert. Ohne Schutz vor diesem Biofilm erhöht sich der Strömungswiderstand und damit Treibstoffverbrauch sowie CO₂-Emissionen. Antifouling reduziert diese Belastungen, schützt die Leistungsfähigkeit des Bootes und verhindert die Ausbreitung invasiver Arten.
13. Welche Alternativen gibt es zu Antifoulings mit Bioziden?
Da die Gesetzgebung immer strenger wird und die EU bis 2027 alle biozidhaltigen Produkte überprüfen will, forschen die Hersteller mit Hochdruck an der Entwicklung von biozidfreiem Unterwasserschutz.
Die Forschung und Entwicklung konzentriert sich auf folgende biozidfreie Alternativen:
- Silikonbeschichtungen: Verhindern Bewuchs durch eine extrem glatte Oberfläche und sind bereits weit verbreitet.
- Ultraschall-Systeme: Halten den Rumpf durch Schallwellen sauber, ohne chemische Belastungen.
- Keramik- und Nanotechnologie: Schaffen langlebige, bewuchsresistente Beschichtungen.
- Biologische Ansätze: Experimente mit natürlichen Substanzen, die den Bewuchs hemmen, z.B. Enzyme oder Mikroorganismen.
14. Wieso kann ich kein VC17 mehr kaufen?
Das kupferhaltige Antifouling ist seit dem 30. April 2024 aufgrund verschärfter EU-Regelungen für Biozidprodukte EU-weit verboten. Das Verbot betrifft nicht nur den Verkauf, sondern ab dem 2. November 2024 auch die Lagerung und Verwendung.
15. Was mache ich, wenn ich bisher VC17 verwendet habe?
Es gibt mehrere Optionen, um von VC17 auf ein zugelassenes System umzusteigen:
- Dünnschicht-Antifouling: Die einfachste Lösung ist die Beschichtung mit einem vergleichbaren Dünnschicht-Antifouling wie etwa Sealine Thin Film dar. Dieses Antifouling ist direkt anwendbar und erfordert nur ein kurzes Anschleifen mit einem 3M-Handpad, bevor die neue Schicht aufgetragen wird.
- Biozidfreies Antifouling: Hempaspeed TF ist völlig biozidfrei und kombiniert die Eigenschaften von Dünnschicht- und Hart-Antifoulings mit einer patentierten Hydrogel-Formel. Der vorhandene Aufbau muss leicht angeschliffen und danach eine Schichte des Hempel Conversion Primers, ein sehr dünnschichtiges Zweikomponenten-Epoxidharz, das auch auf Teflon haftet, aufgetragen werden. Danach folgen zwei Schichten Hempaspeed TF. Die Verarbeitung ist unkompliziert, und die Kombination von Primer und Antifouling sorgt für eine langlebige und glatte Beschichtung.
3. Kompletter Neuaufbau: Ein komplett neuer Unterwasseranstrich ist zwar aufwendiger, aber langfristig die nachhaltigste Lösung, die auch mit künftigen Umweltauflagen kompatibel ist. Nach dem Abschleifen des vorhandenen Unterwasseranstrichs werden fünf Schichten Hempel Light Primer aufgetragen, um den Untergrund zu schützen und eine optimale Haftung zu gewährleisten. Darauf folgt eine Schicht Hempel Conversion Primer, gefolgt von zwei Schichten Hempaspeed TF. Dieses System bietet eine maximale Haltbarkeit und einen hervorragenden Antifouling-Effekt.
Falls du unsicher bist, welche Lösung für dein Boot am besten geeignet ist, lohnt sich eine Beratung im Fachhandel. Anbieter wie Ascherl bieten nicht nur passende Produkte, sondern auch Anleitungen und Zubehör, um den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten.